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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Stand: 30. Juli 2026

Wozu dieser Vertrag da ist

Du als Coach entscheidest, wen du betreust und welche Daten du dabei erhebst. Damit bist du der Verantwortliche im Sinn der DSGVO. Ich speichere diese Daten für dich auf meinem Server — das macht mich zu deinem Auftragsverarbeiter.

Art. 28 Abs. 3 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag. Ohne ihn wäre deine Verarbeitung rechtswidrig, nicht meine. Deshalb steht er hier, und deshalb stimmst du ihm bei der Anmeldung zu.

§ 1 Parteien und Gegenstand

(1) Verantwortlicher ist die Trainerin oder der Trainer, die oder der sich bei Coaching mit athleticasyn angemeldet hat (im Folgenden „Coach“).

(2) Auftragsverarbeiter ist Nils Jansen, Rummelsburger Str. 58, 44581 Castrop-Rauxel (im Folgenden „Betreiber“).

(3) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden des Coaches im Rahmen der Bereitstellung von Coaching mit athleticasyn unter coaching.athleticasyn.de.

(4) Dieser Vertrag ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen und gilt für deren Laufzeit.

§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Zweck: Betreuung der Kunden des Coaches — Trainingsplanung, Ernährungsplanung, Fortschrittsdokumentation und Kommunikation.

Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Ordnen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an den Coach, Einschränken und Löschen.

Kategorien betroffener Personen:

Kategorien der Daten:

Dauer: für die Laufzeit des Nutzungsvertrags, danach nach Maßgabe von § 9.

§ 3 Weisungen

(1) Der Betreiber verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen dieses Vertrags und nach den dokumentierten Weisungen des Coaches. Die Nutzung der Anwendung durch den Coach — etwa das Anlegen eines Plans oder das Entfernen eines Kunden — gilt als Weisung.

(2) Weisungen, die über die Funktionen der Anwendung hinausgehen, erfolgen in Textform an coaching@coaching.athleticasyn.de oder über das Postfach in der Anwendung. Beides ist dokumentiert.

(3) Hält der Betreiber eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies unverzüglich mit und darf ihre Ausführung aussetzen (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).

(4) Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Betreibers findet nicht statt. Die Daten der Kunden werden insbesondere nicht ausgewertet, nicht zu Statistiken zusammengeführt und nicht für die Entwicklung anderer Angebote genutzt.

§ 4 Vertraulichkeit

(1) Der Betreiber arbeitet allein. Es gibt keine Beschäftigten, die Zugang zu den Daten hätten.

(2) Sollten künftig Personen hinzukommen, werden sie vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Buchst. b DSGVO) und in den Datenschutz eingewiesen.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Betreiber trifft insbesondere folgende Maßnahmen:

Zutritt und Zugang

Trennung

Weitergabe und Speicherung

Verfügbarkeit

Nachvollziehbarkeit

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Coach stimmt der Beauftragung der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu (Art. 28 Abs. 2 DSGVO):

WerWofürDrittland
IONOS SE
Montabaur, Deutschland
Server und Speicherplatz. Hier laufen die Anwendung und die Datenbank.nein
Strato AG
Berlin, Deutschland
Versand der Mails (Einladungen, Benachrichtigungen, Rechnungen).nein
Mollie B.V.
Amsterdam, Niederlande
Abwicklung der monatlichen Zahlungen des Coaches.nein
Google Ireland Ltd. / Google LLC
Dublin, Irland — Verarbeitung auch in den USA
Auslesen eines Mahlzeitenfotos, wenn ein Kunde diese Funktion selbst auslöst („Foto erkennen“ im Ernährungstagebuch).USA. Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023).
Open Food Facts
Frankreich (gemeinnütziger Verein)
Nachschlagen eines Strichcodes im Ernährungstagebuch.nein

(2) Die Übermittlung an Google erfolgt nur, wenn ein Kunde die Funktion „Foto erkennen“ selbst auslöst. Sie ist freiwillig; jedes Lebensmittel lässt sich auch ohne sie eintragen.

(3) Weitere Unterauftragsverarbeiter teilt der Betreiber mindestens vier Wochen vorher mit. Der Coach kann widersprechen; in diesem Fall kann jede Seite den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

§ 7 Unterstützung des Coaches

(1) Der Betreiber unterstützt den Coach bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 22 DSGVO). Die Anwendung enthält dafür bereits die nötigen Funktionen: der Coach kann Daten einsehen, berichtigen und einen Kunden samt aller Daten entfernen; jeder Kunde kann sich seine Daten selbst als Datei herunterladen.

(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Betreiber, leitet er sie unverzüglich an den zuständigen Coach weiter und erteilt selbst keine Auskunft über Inhalte.

(3) Der Betreiber unterstützt bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit ihm die Informationen vorliegen.

§ 8 Meldung von Verletzungen

(1) Wird dem Betreiber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, unterrichtet er den betroffenen Coach unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis.

(2) Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art der Verletzung, Kategorien und Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene und vorgeschlagene Maßnahmen.

(3) Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO und an die betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO obliegt dem Coach als Verantwortlichem. Der Betreiber unterstützt ihn dabei.

§ 9 Löschung und Rückgabe

(1) Entfernt der Coach einen Kunden, werden dessen Konto und alle zugehörigen Daten gelöscht — Pläne, Trainingsaufzeichnungen, Gesundheitsdaten, Ernährungseinträge, Nachrichten, Termine und Fotos. Dateien, die dabei auf der Festplatte zurückbleiben würden, entfernt ein nächtlicher Lauf.

(2) Endet der Nutzungsvertrag, hat der Coach 30 Tage Zeit, die Daten seiner Kunden zu sichern. Danach werden sie gelöscht.

(3) Ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht — insbesondere Rechnungen nach § 147 AO — sowie die Zugriffsprotokolle nach § 5, die als Nachweis gegenüber den Betroffenen erhalten bleiben. Sie enthalten keine Gesundheitsdaten.

(4) Die Löschung wird auf Verlangen in Textform bestätigt.

§ 10 Nachweise und Überprüfung

(1) Der Betreiber weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anfrage in Textform nach.

(2) Der Coach ist berechtigt, sich von der Einhaltung zu überzeugen. Prüfungen werden mit angemessener Frist angekündigt, finden zu üblichen Geschäftszeiten statt und dürfen den Betrieb nicht unangemessen stören.

(3) Der Betreiber kann den Nachweis auch durch aktuelle Prüfberichte oder Zertifikate führen.

§ 11 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien untereinander gelten ergänzend die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag wird in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Der Coach stimmt ihm bei der Anmeldung zu; der Zeitpunkt wird festgehalten.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen geht dieser Vertrag in Datenschutzfragen vor.

(3) Es gilt deutsches Recht.